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   ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09   

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https://dejure.org/2009,77459
ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09 (https://dejure.org/2009,77459)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 20.08.2009 - 2 Ca 172/09 (https://dejure.org/2009,77459)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 20. August 2009 - 2 Ca 172/09 (https://dejure.org/2009,77459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebsrente, Anpassungsprüfung, Berechnungsdurchgriff, Patronatserklärung, Ergebnisabführungsvertrag, Rentnergesellschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsrente, Anpassungsprüfung, Berechnungsdurchgriff, Patronatserklärung, Ergebnisabführungsvertrag, Rentnergesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Anpassung einer Betriebsrente entsprechend dem Kaufkraftverlust

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
    Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines anderen konzernrechtlich verbundenen Unternehmens kann es nur dann ankommen, wenn ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, auf den sich der Kläger hier nicht konkret berufen hat, oder die konzernrechtlichen Verflechtungen einen so genannten Berechnungsdurchgriff rechtfertigen (BAG, 10.02.2003, 3 AZR 172/02, AP-Nr. 53 zu § 16 BetrAVG; BAG, 25.04.2006, 3 AZR 50/07, DB 2007, 580).

    Eine konzernrechtliche Verflechtung führt nur dann bei § 16 BetrAVG zu einem Berechnungsdurchgriff, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen (BAG, 18.02.2003, 3 AZR 172/02, a. a. O.; BAG, 25.04.2006, 3 AZR 50/05, a. a. O.).

    Eine verdichtete Konzernverbindung liegt vor, wenn entweder ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wurde oder wenn ein Konzern angehöriges Unternehmen die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich umfassend und nachhaltig führt (BAG, 18.02.2003, 3 AZR 172/02, a. a. O.).

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG, 23.10.1996, 3 AZR 514/95, aaO).

    Dies gilt auch für Rentnergesellschaften (BAG, 23.10.1996, 3 AZR 514/95, AP 36 zu § 16 BetrAVG).

    Ein Arbeitgeber, der die laufende Rente an einen eingetretenen Kaufkraftverlust entsprechend seiner Leistungsfähigkeit anpasst, verbessert die ursprünglich erteilte Versorgungszusage (BAG, 23.10.1996, aaO).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
    Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines anderen konzernrechtlich verbundenen Unternehmens kann es nur dann ankommen, wenn ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, auf den sich der Kläger hier nicht konkret berufen hat, oder die konzernrechtlichen Verflechtungen einen so genannten Berechnungsdurchgriff rechtfertigen (BAG, 10.02.2003, 3 AZR 172/02, AP-Nr. 53 zu § 16 BetrAVG; BAG, 25.04.2006, 3 AZR 50/07, DB 2007, 580).

    Eine konzernrechtliche Verflechtung führt nur dann bei § 16 BetrAVG zu einem Berechnungsdurchgriff, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen (BAG, 18.02.2003, 3 AZR 172/02, a. a. O.; BAG, 25.04.2006, 3 AZR 50/05, a. a. O.).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
    Für eine einigermaßen zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens 3 Jahren ausgewertet werden (BAG, 17.04.1996, 3 AZR 56/05, DB 1996, 2496).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
    Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage kann es auf vorhersehbare tatsächliche Entwicklungen auch dann ankommen, wenn sich diese bis zum Anpassungsstichtag nicht ausgewirkt haben (BAG, 31.07.2007, 3 AZR 810/07, DB 2008, 135).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
    Ein Zugriff auf die Vermögenssubstanz zur Finanzierung des Anpassungsbedarfs scheidet jedoch aus, wenn das Aktivvermögen nicht ausreicht, um die Versorgungsverbindlichkeiten zu erfüllen (BAG, 23.10.1996, 3 AZR 514/05; 23.05.2000, NZA 2001, 1251).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden (ständige Rechtsprechung BAG seit 23.04.1985, 3 AZR 156/83, DB 1985, 1030).
  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG, 20.05.2003, 3 AZR 179/02, AP-Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Auslegung).
  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 4 Sa 170/10

    Anspruch auf Betriebsrentenanpassung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 20.08.2009 - 2 Ca 172/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen , die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 20.08.2009 - 2 Ca 172/09 - zurückzuweisen.

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